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PCP /Holzschutzmittel

Dachgebälk

Holzschutzmittel enthielten in der Vergangenheit PCP-haltige Wirkstoffe. Von ihnen kann bei freiliegenden Holzflächen eine Gefährdung ausgehen.

Holzschutzmittel enthielten in den 1960er und 1970er Jahren oftmals eine Kombination verschiedener Wirkstoffe, so genannte Biozide. Diese Biozide unterteilten sich in Fungizide (Holzschutz vor Pilzen) und Insektizide (Holzschutz vor Insekten und anderen Schädlingen).

Sind Holzbauteile mit Schadstoffen belastet, wurde meistens der Wirkstoff Pentachlorphenol (PCP) verwendet. PCP ist in vielen Holzschutzmitteln gemeinsam mit dem Insektizid Lindan eingesetzt worden (Mischungsverhältnis ca. 10:1), das seit 2008 verboten ist. Darüber hinaus war das für die Herstellung von Holzschutzmitteln meist verwendete technische PCP häufig noch mit anderen gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt. Hier spielen vor allem polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) eine Rolle.

In PCP-belasteten Wohnungen traten bei zahlreichen Menschen zum Teil schwerwiegende und lang andauernde gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Akute Symptome sind z. B. raschere Ermüdbarkeit, verminderte Konzentrationsfähigkeit, Kopfschmerzen, Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Infekthäufung, erschwerte Auffassung und motorische Ungeschicklichkeit. Darüber hinaus ist PCP in Deutschland nach Gefahrstoffrecht als wahrscheinlich krebserzeugend (K1B) und entwicklungsschädigend (RD1B) eingestuft. Zudem steht PCP im Verdacht, erbgutschädigend zu sein. Das Insektizid Lindan wirkt schädigend auf das Nervensystem des Menschen, allerdings wird dieser Schadstoff - im Gegensatz zu PCP - schnell wieder aus dem Organismus ausgeschieden. Sowohl für Lindan als auch für PCP erfolgte von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) 2018 bzw. 2019 eine Einstufung als krebserzeugend beim Menschen.

1986 wurde durch die Gefahrstoffverordnung die Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel in Innenräumen verboten. Seit 1989 gilt das Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von PCP und von PCP-haltigen Produkten (>0,01 % PCP) und von Holzteilen mit mehr als 5 mg PCP/kg in der Holzoberfläche (Chemikalien-Verbotsverordnung).

Da die schädlichen Stoffe auch noch Jahre nach der letzten Behandlung ausgasen und über die Atemluft, die Haut und über kontaminierte Nahrung aufgenommen werden, sollten die betroffenen Bauteile nach Möglichkeit ausgebaut werden. Hierbei sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten. Vorgaben zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit von PCP-belasteten Räumen sowie Vorschläge zur geeigneten Sanierung sind in der PCP-Richtlinie festgelegt (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden, Ministerialblatt NRW 1997 S. 1058). Eine Absenkung der Belastung in Innenräumen kann - bis zur Entfernung der belasteten Hölzer - durch einfache Maßnahmen wie Lüften, feuchte Reinigung harter Oberflächen und Waschen von Textilien erfolgen.

In älteren Fertighäusern oder Pavillonbauten kann manchmal ein unangenehmer muffiger Geruch festgestellt werden. Dieser Geruch kann darauf zurückzuführen sein, dass nach dem Eindringen von Feuchtigkeit Bakterien und Schimmelpilze wachsen, die PCP zu Chloranisolen abbauen. Chloranisole sind in den auftretenden Konzentrationen gesundheitlich unbedenklich. Sie haben aber einen sehr niedrigen Geruchsschwellenwert, so dass diese Stoffe schon in sehr geringen Konzentrationen durch ihren muffigen Geruch auffallen, der in der Bekleidung „hängen bleibt“ und lange Zeit nach Verlassen des Gebäudes noch wahrgenommen werden kann. Er kann leicht mit dem typischen Schimmelgeruch verwechselt werden.

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