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Duftstoffe

Duftspender

Duftspender in öffentlichen Räumen sollen Gerüche überdecken und eine angenehme Atmosphäre schaffen, besser ist jedoch regelmäßiges Lüften und Reinigen.

Als Duftstoffe oder Riechstoffe werden wohlriechende Substanzen tierischer oder pflanzlicher Herkunft bzw. aus synthetischer Herstellung bezeichnet, wie z.B. Moschus, Rosenöl oder Octanol. Sie gehören in der Regel zu den leicht flüchtigen organischen Verbindungen kurz VOC (Volatile Organic Compounds) genannt. Die Parfümierung von Produkten wird meistens mit komplexen Gemischen von Duftstoffen vorgenommen, um einen spezifischen Dufteindruck zu vermitteln. Weltweit sind etwa 3000 Substanzen auf dem Markt. In Innenräumen findet man besonders häufig die VOC alpha Pinen, Limonen, Linalool und Eugenol, die auch in Duftstoffen vorkommen. Solche Substanzen werden in verschiedensten Produkten wie Luftsprays oder Duftgelen sowie in Klima- oder Lüftungsanlagen zur Raumbeduftung eingesetzt. Daneben kann eine Freisetzung in die Innenraumluft insbesondere durch Körperpflegemittel sowie Wasch- und Reinigungsmittel erfolgen.

Einige Duftstoffe können beim Menschen nach Hautkontakt zu Allergien führen und eine sog. Kontaktallergie hervorrufen. Manche Duftstoffe werden erst durch chemische Prozesse in der Luft oder auf der Haut in bekannte Kontaktallergene umgewandelt. Inwieweit Duftstoffe bei einer Aufnahme über die Atemwege sensibilisierend wirken und zur Entwicklung allergischer Erkrankungen beitragen können, ist nicht geklärt.

Der Einsatz von Duftstoffen in der Luft öffentlicher Räume ist nicht geregelt. Aus Gründen der Vorsorge sollte in Innenräumen auf den Einsatz von Duftstoffen insbesondere zur Raumbeduftung grundsätzlich verzichtet werden, um die Gesundheit empfindlicher Personen nicht zu beeinträchtigen. Duftstoffe sollten zudem nicht zum Einsatz kommen, um unangenehme Gerüche zu maskieren. Diese können ein Indikator für unhygienische und damit ungesunde Raumluft sein. Hier empfiehlt es sich, die Ursachen für die unangenehmen Gerüche zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. regelmäßiges Lüften, bauliche Veränderungen) zu beseitigen. Um weitere Erkenntnisse über die Belastung von Kindern im Alter zwischen 2 und 6 Jahren in NRW mit bestimmten Duftstoffe zu erlangen, werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Human-Biomonitoring-Untersuchungen durchgeführt. Die 2020/2021 erhobenen Daten zur Belastung mit den Duftstoffen Lysmeral, Geraniol und 7-Hydroxycitronellal zeigen, dass die Kinder diesen allergenen Duftstoffen ausgesetzt sind. Bei einigen Kindern wurden sehr deutliche Konzentrationswerte im Urin vorgefunden.

Nach Informationen des Deutschen Verbandes der Riechstoff-Hersteller werden etwa 75 % der produzierten Duftstoffgemische in Pflege- und Haushaltsprodukten verwendet. Durch gezielte Auswahl von Produkten zum Beispiel mit dem EU-Umweltzeichen „Euroblume“ lassen sich allergene Duftstoffe in der Raumluft verringern, da diese Produkte nur sehr geringe Mengen davon enthalten.

Für Duftstoffe gibt es je nach Einsatzbereich unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung, Beschränkung bis hin zu Verwendungsverboten. Aufgrund des vielseitigen Einsatzes von Duftstoffen ist eine gänzliche Vermeidung schwierig. Zur Deklaration der Duftstoffe in den verschiedenen Produkten, wie z.B. Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika oder Spielzeug bestehen unterschiedliche gesetzliche Pflichten. Vielfach existiert keine vollständige Deklarationspflicht der einzelnen Inhaltsstoffe. Je nach Produkt kann eine namentliche Angabe bestimmter Duftstoffe z.T. konzentrationsabhängig erforderlich sein. Anhand dieser Kennzeichnung können Produkte mit allergenen Duftstoffen bei der Auswahl vermieden werden.

Wenn es sich bei den Produkten um Bedarfsgegenstände nach dem Lebensmittelrecht handelt, (wie z.B. bei Produkten zur Raumbeduftung) unterliegen sie zudem den nationalen Regelungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB, § 2 Abs. 6 Nr. 9). Danach darf von diesen bei bestimmungsgemäßem (vorauszusehendem) Gebrauch durch ihre stoffliche Zusammensetzung keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit ausgehen.

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