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Formaldehyd

Spanplatte

Wo Holz draufsteht, steckt vielfach Spanplatte drin – und darin Formaldehyd, das in die Raumluft austreten kann.

Formaldehyd ist ein wichtiges Basisprodukt der chemischen Industrie. Es wird u. a. bei der Herstellung von Holzwerkstoffen, Isolierschäumen, thermoplastischen Kunststoffen, Desinfektionsmitteln, Textilien, Düngemitteln, Farben und Kosmetika verwendet. Formaldehyd kommt in Innenräumen insbesondere im Bindemittel von Holzwerkstoffen vor, wie z. B. in Spanplatten, Tischlerplatten und Sperrholzplatten für den Möbel- und Innenausbau. Eine mögliche Formaldehyd-Belastung besteht auch bei Möbeln sowie bei Bauteilen wie Wänden, Decken, Zwischendecken, Türblättern und -zargen, Treppenstufen, Fußböden, Fußleisten und Paneelen. Fertighäuser älterer Bauart (bis Baujahr 1985) weisen oft hohe Konzentrationen von Formaldehyd auf, da hier eine umfangreiche Verwendung von Spanplatten für Wände, Decken und Fußböden vorzufinden ist.

Das Einatmen von Formaldehyd reizt die Schleimhäute und kann Allergien verursachen. Von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ist Formaldehyd seit 2004 als „krebserzeugend für Menschen“ eingestuft. Seit 2014 ist Formaldehyd auch nach EU-Recht als wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen eingestuft (Kategorie K1B).

Die Verwendung von Formaldehyd ist nicht grundsätzlich verboten. In Deutschland regelt die Chemikalien-Verbots-Verordnung, dass Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten) nur verkauft werden dürfen, wenn sie (unter festgelegten Bedingungen) in der Luft keine höhere Formaldehyd-Belastung als 0,1 ppm bewirken (1 ppm = 1 Teil pro 1 Million); für Formaldehyd entspricht das 124 µg/m³. Das gilt inzwischen auch für andere Holzwerkstoffe sowie Möbel. Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, dürfen maximal 0,05 ppm (= 0,06 mg/m³, = 60 µg/m³) Formaldehyd emittieren. Darüber hinaus gibt es auch Holzwerkstoffe, die mit formaldehydfreiem Leim hergestellt worden sind. Sie können mit dem Hinweis „E0“ oder „formaldehydfrei“ gekennzeichnet sein. Ein besonderes Augenmerk sollte deshalb auf die Anschaffung entsprechender Materialien (z. B. bei Renovierungsmaßnahmen) gelegt werden. Auch beim Neukauf von Möbeln können Erkundigungen und Nachfragen im Vorfeld hilfreich sein. Nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH wird das Vorkommen von Formaldehyd in Kleidung eingeschränkt. Diese darf ab dem 1.11.2020 nur weniger als 75 mg / kg enthalten. Teppichböden und textile Fußbodenbeläge zur Verwendung in Innenräumen sind von dieser Beschränkung vorerst ausgenommen. Für einen ersten Hinweis auf das Vorhandensein von Formaldehyd im Innenraum ist in Apotheken ein für Laien entwickelter Test erhältlich (Plakettensystem). Bei Vorhandensein von belasteten Holzbauteilen sollten diese ausgebaut bzw. so saniert werden, dass eine Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner zukünftig ausgeschlossen werden kann. Für den Ausbau sind keine besonderen Schutzmaßnahmen zu beachten. Als Sofortmaßnahme – bis zum Beginn von Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen – kann die Raumbelastung durch eine erhöhte Frischluftzufuhr und niedrigere Raumlufttemperaturen gesenkt werden.

Für die Luft von Innenräumen hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte am Umweltbundesamt in 2016 einen Richtwert I in Höhe von 0,1 mg/m3 abgeleitet (= 100 µg/m³).

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