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Formaldehyd

Spanplatte

Wo Holz draufsteht, steckt vielfach Spanplatte drin – und darin Formaldehyd, das in die Raumluft austreten kann.

Formaldehyd ist ein wichtiges Basisprodukt der chemischen Industrie. Es wird u. a. bei der Herstellung von Holzwerkstoffen, Isolierschäumen, thermoplastischen Kunststoffen, Desinfektionsmitteln, Textilien, Düngemitteln, Farben und Kosmetika verwendet. Formaldehyd kommt in Innenräumen insbesondere im Bindemittel von Holzwerkstoffen vor, wie z. B. in Spanplatten, Tischlerplatten und Sperrholzplatten für den Möbel- und Innenausbau. Eine mögliche Formaldehyd-Belastung besteht auch bei Möbeln sowie bei Bauteilen wie Wänden, Decken, Zwischendecken, Türblättern und -zargen, Treppenstufen, Fußböden, Fußleisten und Paneelen. Fertighäuser älterer Bauart (bis Baujahr 1985) weisen oft hohe Konzentrationen von Formaldehyd auf, da hier eine umfangreiche Verwendung von Spanplatten für Wände, Decken und Fußböden vorzufinden ist.

Das Einatmen von Formaldehyd reizt die Schleimhäute und kann Allergien verursachen. Von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ist Formaldehyd seit 2004 als „krebserzeugend für Menschen“ eingestuft. Seit 2014 ist Formaldehyd auch nach EU-Recht als wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen eingestuft (Kategorie K1B).

Die Verwendung von Formaldehyd ist nicht grundsätzlich verboten. In Deutschland regelt die Chemikalien-Verbotsverordnung, dass Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten) nur verkauft werden dürfen, wenn sie (unter festgelegten Bedingungen) in der Luft keine höhere Formaldehyd-Belastung als 0,1 ppm bewirken (1 ppm = 1 Teil pro 1 Million); für Formaldehyd entspricht das 124 µg/m³. Das gilt inzwischen auch für andere Holzwerkstoffe sowie Möbel. Nach EU-Recht dürfen künftig europaweit Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis nur in den Handel kommen, wenn sie keine höhere Formaldehyd-Belastung der Raumluft als 0,05 ppm verursachen, d.h. 62 µg/m³ Formaldehyd. Für andere Produkte wie z.B. Textilien, Leder, Kunststoffe und Baumaterialien wurde ein Grenzwert in Höhe von 80 µg/m³ Formaldehyd von der EU festgelegt. Ausnahmen davon bestehen z.B. für Erzeugnisse, bei denen Formaldehyd ausschließlich natürlich in den Materialien vorkommt oder die ausschließlich außerhalb der Gebäudehülle und Dampfsperre der Bauwerke eingesetzt werden. Die neuen Regelungen nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH gelten ab dem 7. August 2026. Mit dem Wirksamwerden der EU-weiten Beschränkungen von Formaldehyd werden die nationalen Regelungen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung aufgehoben. Emissionsarme Bau- und Möbelplatten aus Holz und Holzwerkstoffen die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, dürfen maximal 0,06 ppm (= 0,08 mg/m³, = 80 µg/m³) Formaldehyd emittieren. Darüber hinaus gibt es auch Holzwerkstoffe, die mit formaldehydfreiem Leim hergestellt worden sind. Sie können mit dem Hinweis „E0“ oder „formaldehydfrei“ gekennzeichnet sein. Ein besonderes Augenmerk sollte deshalb auf die Anschaffung entsprechender Materialien (z. B. bei Renovierungsmaßnahmen) gelegt werden. Auch beim Neukauf von Möbeln können Erkundigungen und Nachfragen im Vorfeld hilfreich sein. Für einen ersten Hinweis auf das Vorhandensein von Formaldehyd im Innenraum ist in Apotheken ein Test erhältlich (Plakettensystem). Bei Vorhandensein von belasteten Holzbauteilen sollten diese ausgebaut bzw. so saniert werden, dass eine Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner zukünftig ausgeschlossen werden kann. Für den Ausbau sind keine besonderen Schutzmaßnahmen zu beachten. Als Sofortmaßnahme – bis zum Beginn von Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen – kann die Raumbelastung durch eine erhöhte Frischluftzufuhr und niedrigere Raumlufttemperaturen gesenkt werden.

Für die Luft von Innenräumen hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte am Umweltbundesamt in 2016 einen Richtwert I in Höhe von 0,1 mg/m³ abgeleitet (= 100 µg/m³).

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